Rechtsprechung
AG Heidenheim, 16.09.2008 - 8 C 711/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 343; BGB § 339
Eine pauschale Vertragsstrafe von 500 Euro bei Überschreitung der vereinbarten Laufleistung ist nicht unverhältnismäßig - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Eine pauschale Vertragsstrafe von 500 Euro bei Überschreitung der Laufleistung ist nicht unverhältnismäßig
Verfahrensgang
- AG Heidenheim, 11.09.2008 - 8 C 711/08
- AG Heidenheim, 16.09.2008 - 8 C 711/08
Papierfundstellen
- VersR 2009, 628
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 7 U 33/13
Allgemeine Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrtversicherung: Sanktionierung …
Gerichtlich als angemessen eingestuft wurden Vertragsstrafen in Höhe von 500, 00 EUR bei Überschreitung der in der Kaskoversicherung vereinbarten Laufzeit (AG Heidenheim, VersR 2009, 628; AG Leutkirch, VersR 2009, 1398 f.).